Gemäß Kleingartenordnung der Stadt Mannheim ist die Größe der Schwimmbecken (§5, Abs 2.3j) festgelegt.
Ab der Saison 2023 gibt es eine Vorgabe bei der Neuanschaffung von Gartenpools:
Aus Kulanz akzeptieren wir eine
maximale Größe:
2,50m x 1,70m x 0,70m (hoch); bis zu 3 m³