Aus aktuellem Anlass möchten wir bei einem Gartenverkauf darauf hinweisen, dass ohne Mitwirkung des Gartenvereins keine Neuverpachtung stattfindet.
Gemäss dem Kleingarten – Unterpachtvertrag §12.3 und der Kleingartenordnung der Stadt Mannheim.
Der Vorstand
Dieter Albrecht
Schriftführer